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Allgemeine Geschäftsbedingungen
HotelGast GmbH
Dienstleister für Hotel & Gastronomie
Halle J
Pascalstrasse 6
D-85057 Ingolstadt / Bayern
Bundesrepublik Deutschland
Tel.: 0049 (0)841 88566-0
Fax: 0049 (0)841 88566-500
E-Mail :
info@hotelimgvz.de
Internet www.hotelimgvz.de
I.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Verträge, die mit dem Hotel im GVZ abgeschlossen werden, sofern sie die
Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall
ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Dem Gast oder Auftraggeber
werden bei Bedarf die AGB gesondert ausgehändigt.
2.
Abschluss des Gastaufnahmevertrags
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen
und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife
freibleibend.
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten
zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist
der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder- falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war-
bereit gestellt worden ist.
3.
Reservierungen
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis
reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend.
Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel im GVZ ohne
Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer zu verfügen. Das Hotel
im GVZ ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr
anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde.
4.
Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens des Hotel im GVZ
entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung
mehr als 4 Monate beträgt.
5.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere
Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit Zugang der Rechnung sofort,
ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig.
Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel im GVZ
in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und
zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch
Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks,
Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur
erfüllungshalber.
Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel im GVZ,
alle weiteren und zukünftigen
Übersteigt der Rechnungsbetrag € 250,00 oder hält sich der Gast länger
als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne
Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
6.
Vorauszahlungen
Das Hotel im GVZ ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert
hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss
des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.
Das Hotel kann ohne Begründung jegliche
Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen
oder fortzusetzen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der
voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar
in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamt-vorauszahlungen.
7.
Stornierungen, Stornogebühren
In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder
der Nichtinanspruchnahme der vom Hotel angebotenen Leistungen werden die
bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht angenommenen,
seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbes.
Für die Logis der Gäste, die Miete für Konferenz- und Funktionsräume
und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel im
GVZ dem Gast berechnet:
-Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung
der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 50 % der
bestellten/reservierten Leistungen
-Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung
der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 65% der
bestellten/reservierten Leistungen.
-Stornierung zwischen einschl. 7. und 3. Tag vor Erbringung der
jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten
Leistungen.
-Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistung.
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die
Weitervermietung der stornierten Zimmer (insbes. bzw. Weitervermietung
der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin seitens des Hotels
erzielt werden.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten
und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert
wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen
welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche
Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch
nimmt.
8.
Haftung
Für die Haftung des Hotel im GVZ gelten die §§701-703 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist
ausgeschlossen, es sie denn, ein Schaden wurde vom Hotel, deren
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht.
9.
Sonstige Bestimmungen
a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von
mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine
materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden
Regelung.
c) Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem
Hotel im GVZ und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist das für den Standort zuständige
Amts- bzw. Landgericht.
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Die nachstehenden Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen
die im vorstehenden Abschnitt I enthaltenen
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
II. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare,
Konferenzen und Bankettveranstaltungen
1.
Veranstalter
Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem Hotel im GVZ gegenüber
auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche
Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigt
aufgetretene Person als Gesamtschuldner.
2.
Bankettveranstaltungen, Seminare
Unter Bankettveranstaltungen werden insbes. Größere Veranstaltungen wie
Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Buffets etc.
verstanden.
Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise
Diskussions-runden, Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc.
verstanden.
3.
Reservierungen
Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens
Hotel im GVZ wirksam und garantiert. Die Bezahlung von in der
Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen ist weitere Vorraussetzung für
die Wirksamkeit der Reservierung.
4.
Preisgarantie
Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für
4 Monate ab Wirksamkeit der Reservierung ( siehe vorstehend Ziffer 3.)
Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Preise ohne Vorankündigung einer
Änderung unter liegen; es gelten dann die am Tage der Veranstaltung
gültigen Preise.
5.
Teilnehmerzahl und Couvert-Garantie
Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für
beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der
Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10% nach
oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich;
allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis
spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls
übernimmt das Hotel im GVZ keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung
der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht
werden; in diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis
der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der
vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei
der Reservierung angegebenen Personenzahl; im Übrigen gelten die
Regelungen für Stornierungen (s. vorstehend Ziffer 7) entsprechend.
6.
Widerruf von Veranstaltungen
a) Hat das Hotel im GVZ begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast
oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle
höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik etc.) kann das Hotel jede
Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein; Das
Hotel kann dabei entsprechend
den Regelungen für Stornierungen gemäß vorstehend I. Ziffer 7 verfahren
und auch Stornogebühren erlangen.
b) Bei politischen oder weltanschaulichen/religiösen Veranstaltungen
oder wenn der Veranstalter eine politische oder
weltanschauliche/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit
des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch
die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber
dem Hotel, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen
handelt, so ist das Hotel berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und
Stornogebühren gemäß Abschnitt I Ziffer 7
zu verlangen.
7.
Stornierungen
Im Übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen unter vorstehend I
Ziffer 7 insbes. Stornogebühren entsprechend.
8.
Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen
a) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist
ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für
Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und
Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der
Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
b) Der Veranstalter darf eigen Speisen und Getränke zu den
Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B.
nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine gesonderte schriftliche
Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden; in diesen Fällen wird
gesondert zu vereinbarende Servicegebühr und Korkengeld verrechnet.
9.
GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA
gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel
im GVZ wir vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA,
die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen
Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
10.
Haftung
Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen
oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer
verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Das Einbringen
von Gegenständen , wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmateria-lien,
Vorführgeräten etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters und
bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.
Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten.
Wertgegenstände muss der Veranstalter auf eigene Kosten gegen
Beschädigungen und Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind
spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den
Räumen/Hotel zu entfernen. Für die Beschädigung oder den Verlust an
sonstigen eingebrachten oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten
Sachen, haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen gelten die §§701-703 BGB entsprechend
11.Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen
a) Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur
innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung; eine
Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen
Genehmigung der Geschäftsleitung des Hotels.
b) Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen
entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und
Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen.
Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
12. Im Übrigen gelten die in Abschnitt I festgehaltenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
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III. Besondere Geschäftsbedingungen für Gruppen
1.
Preise
Preise für Gruppen gelten aufgrund gesonderter schriftlicher
Vereinbarung. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten
vom Hotel im GVZ maßgeblich.
2.Reservierungen
a) Grundsätzlich gilt vorstehend II Ziffer 3, für Reservierungen und
Bestätigungen entsprechend.
b) Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von
der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50% der zu
reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung 10 Tage vor der
Ankunft der Gruppe im Hotel eingegangen sein muss, damit die
Reservierung endgültig wirksam wird.
3.
Zusätzliche Leistungen
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten,
wie Telefon, Bar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer
selbst zu bezahlen. Geschieht das nicht, haftet der Gruppenveranstalter
gesamtschuldnerisch.
4.
Im Übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen im
Abschnitt I entsprechen und zwar insbesondere auch bezüglich der
Stornierungen/ Stornogebühren.
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